Eignungsgutachten für auszubildende klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen
Klinisch-psychologisches Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung „Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie“.
Um die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie sowie Gesundheitspsychologie beginnen zu können, ist lt. Psychologengesetz (2013) §9 „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens. (..)“ Voraussetzung.
Gerne erstelle ich den Nachweis der psychischen Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens. Das Gutachten wird gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Ausbildungseinrichtungen erstellt.
Informationsblatt zur Feststellung der psychischen Eignung
Bitte beachten Sie, dass das Gutachten dabei nicht älter als ein Jahr sein darf, um angerechnet zu werden.
Im Rahmen der Begutachtung findet neben einem ausführlichen Anamnese- und Explorationsgespräch eine testpsychologische Untersuchung statt. Die Begutachtung dauert in etwa 1,5-2 Stunden.
Die Dienstleistung ist privat zu bezahlen und wird pauschal mit 220 Euro verrechnet. Sie erhalten das Gutachten innerhalb einer Woche nach der Testung.
Diagnostik
Zur Abklärung spezifischer Fragestellungen biete ich klinisch-psychologische Diagnostik an. Diese betreffen unter anderem:
- Demenzabklärung
- Persönlichkeitsdiagnostik
- Depression
- Angststörungen
Bei Interesse einer spezifischen Abklärung kontaktieren Sie mich bitte.