Die erste Stunde

Die erste Stunde ist von Ihrer Seite unter Umständen begleitet von Nervosität und unterschiedlichen Fragen. Möglicherweise hat Sie der erste Schritt zu mir auch einiges an Überwindung gekostet. Bitte kommen Sie einfach in die Praxis und nehmen vorab im Wartebereich Platz. Ich hole Sie persönlich ab.

Unsere erste Stunde dient Ihnen zum Kennenlernen von meiner Person, meinem Zugang und meiner Arbeitsweise, die ich Ihnen bei unserem ersten Gespräch beschreiben werde. Ich möchte Ihnen in dieser Stunde ein erstes Gespür dafür geben, ob Sie sich vorstellen können, mit mir zu arbeiten. Eine vertrauensvolle und respektvolle Beziehung bildet die Grundlage meiner psychologischen Tätigkeit und ist für die therapeutische Begleitung ausgesprochen wichtig.

Für mich ist unser erstes Treffen wichtig, um ein erstes Bild von Ihnen und ihrem Anliegen zu gewinnen. Ich werde Ihnen daher verschiedenste Fragen zu Ihnen und ihrer momentanen Situation stellen. Wir erarbeiten in dieser ersten Stunde auch bereits gemeinsam eine Zieldefinition und ich werde Ihnen erklären, welche Methoden dabei behilflich sein können.

Wir sprechen in dieser Stunde auch über die Rahmenbedingungen der (klinisch) psychologischen Beratung/Behandlung wie bspw. die Zeitabstände zwischen den Einheiten und die Zahlungsmodalitäten.

Bringen Sie bitte, wenn vorhanden, relevante psychiatrische, psychologische, neurologische oder internistische Befunde mit.

Verschwiegenheit

Verschwiegenheit steht für mich an erster Stelle. Als klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich an unser Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht (§ 14, Psychologengesetz).


Kosten

Die Dauer einer Einheit liegt bei 50 Minuten. Die Kosten dafür betragen 90 Euro pro Einheit. Die klinisch-psychologische Leistung ist mehrwertsteuerfrei (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG bzw. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG).
 Im Moment ist es nicht möglich, von den Krankenkassen einen Zuschuss für klinisch-psychologische Behandlung zu beantragen. Falls Sie jedoch über eine Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich über diesbezügliche Leistungen.

Für Jugendliche mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gibt es die Möglichkeit, vom Land Steiermark zusätzlich einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. Nähere Informationen dazu kann ich Ihnen gerne persönlich geben.

Für Personen mit geringem Einkommen steht für die klinisch-psychologische Behandlung ein gewisses Kontingent an Sozialtarifen zur Verfügung.

Die Ausgaben für psychologische Behandlung können in der jährlichen Steuererklärung als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung) geltend gemacht werden, dies gilt für alle Lohnsteuer- und Einkommensteuerpflichtige.

Terminabsage

Können Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen (Mail, Anruf, SMS). Erfolgt die Terminabsage nicht bzw. zu spät, muss das Honorar in Rechnung gestellt werden.