Die erste Stunde
Die erste Stunde ist von Ihrer Seite unter Umständen begleitet von Nervosität und unterschiedlichen Fragen. Möglicherweise hat Sie der erste Schritt zu mir auch einiges an Überwindung gekostet. Bitte kommen Sie einfach in die Praxis und nehmen vorab im Wartebereich Platz. Ich hole Sie persönlich ab.
Unsere erste Stunde dient Ihnen zum Kennenlernen von meiner Person, meinem Zugang und meiner Arbeitsweise, die ich Ihnen bei unserem ersten Gespräch beschreiben werde. Ich möchte Ihnen in dieser Stunde ein erstes Gespür dafür geben, ob Sie sich vorstellen können, mit mir zu arbeiten. Eine vertrauensvolle und respektvolle Beziehung bildet die Grundlage meiner psychologischen Tätigkeit und ist für die therapeutische Begleitung ausgesprochen wichtig.
Für mich ist unser erstes Treffen wichtig, um ein erstes Bild von Ihnen und ihrem Anliegen zu gewinnen. Ich werde Ihnen daher verschiedenste Fragen zu Ihnen und ihrer momentanen Situation stellen. Wir erarbeiten in dieser ersten Stunde auch bereits gemeinsam eine Zieldefinition und ich werde Ihnen erklären, welche Methoden dabei behilflich sein können.
Wir sprechen in dieser Stunde auch über die Rahmenbedingungen der (klinisch) psychologischen Beratung/Behandlung wie bspw. die Zeitabstände zwischen den Einheiten und die Zahlungsmodalitäten.
Bringen Sie bitte, wenn vorhanden, relevante psychiatrische, psychologische, neurologische oder internistische Befunde mit.
Verschwiegenheit
Verschwiegenheit steht für mich an erster Stelle. Als klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich an unser Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht (§ 14, Psychologengesetz).
Kosten
Die Kosten für eine Einheit betragen 95 Euro.
Eine Beratungs- oder Behandlungseinheit setzt sich aus 50 Minuten Beratungs- bzw. Behandlungszeit und 10 Minuten für Vor- und Nachbereitung zusammen.
Diese Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG bzw. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei.
Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Seit dem 1. Januar 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. Die Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) gewähren einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen bei krankheitswertigen Störungen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt des Berufsverbandes: Infoblatt Kostenzuschuss.
Für die Beantragung des Kostenzuschusses benötigen Sie spätestens bis zur 2. Sitzung eine ärztliche Bestätigung vom Haus- oder Facharzt. Ärztliche Bestätigung herunterladen.
Ab der 11. Sitzung ist ein Verlängerungsantrag mit chefärztlicher Bewilligung bei der Krankenkasse erforderlich, den ich gemeinsam mit Ihnen ausfüllen kann.
Aktuelle Höhe des Kostenzuschusses pro Einzelsitzung (Stand: Januar 2024):
- ÖGK: 33,70 €
- SVS: 45,00 €
- BVAEB: 46,60 €
Einige Zusatzversicherungen decken ebenfalls die klinisch-psychologische Behandlung ab.
Terminabsage
Können Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen (Mail, Anruf, SMS). Erfolgt die Terminabsage nicht bzw. zu spät, muss das Honorar in Rechnung gestellt werden.