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Meine Leistungen

Klinisch-psychologische Therapie und Psychotherapie

Unter klinisch-psychologischer Behandlung versteht man die Therapie von psychischen Erkrankungen und Leidenszuständen. Als klinische und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich darin ausgebildet, sowohl Menschen mit einem diagnostizierten klinischen Störungsbild als auch gesunde Menschen zu beraten und zu behandeln. Ich arbeite entsprechend meiner Ausbildung nach wissenschaftlich erworbenen Kenntnissen und Methoden, die ich bei den zugrundeliegenden Störungsbildern bzw. Symptomen nach aktuellem Wissensstand entsprechend anwende. Im Rahmen der Behandlung wähle ich individuell auf Sie abgestimmte und spezifisch wirksame Methoden. Jede Therapie ist ein individueller Prozess.

Ein zentraler Bestandteil meiner therapeutischen Arbeit ist dabei die personzentrierte Haltung. Sie basiert auf dem Vertrauen, dass in jedem Menschen die Fähigkeit und der Wunsch stecken, sich weiterzuentwickeln und zu wachsen. Dieses natürliche Streben kann jedoch blockiert sein. In unserem gemeinsamen Prozess biete ich einen sicheren und stabilen Rahmen, damit ihre Selbstentfaltung wieder möglich wird.

Gesundheitspsychologie

Als Gesundheitspsychologin beschäftige ich mich mit der Erhaltung Ihrer Gesundheit. Hierzu gehören gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Entspannungstechniken, Stressmanagement, die Umsetzung und Aufrechterhaltung von gesundheitsförderlichem Verhalten (Sport, Ernährung …) sowie Maßnahmen zur Prävention.

Beratung und Coaching

Unter Beratung und Coaching versteht man einen individuellen Begleitprozess, der zeitlich begrenzt und durch ein von Ihnen vorgegebenes Thema definiert ist. Es handelt sich dabei um eine Interventionsform, die Hilfestellung in vielen verschiedenen Lebensbereichen bietet. Dabei kann es sich um persönliche, partnerschaftliche, familiäre, soziale und berufliche Angelegenheiten handeln.

Nach einer zu Beginn gemeinsamen Besprechung Ihres Anliegens begleite ich Sie bei Entscheidungs- und Lösungsfindungen sowie bei der Entwicklung passender Bewältigungsstrategien.

Selbsterfahrung

Selbsterfahrung stellt eine wertvolle Auseinandersetzung mit sich selbst dar. Es geht um das Erkennen und Reflektieren der eigenen Denk- und Verhaltensmuster, der Gefühlsebene sowie assoziierter Körperprozesse.

Ich biete Selbsterfahrung auch für AusbildungskandidatInnen der Klinischen Psychologie / Gesundheitspsychologie an.

Supervision

Supervision der eigenen beruflichen Tätigkeit ist ein wichtiger Teil zur Qualitätssicherung der eigenen Arbeit. Ziel der Supervision ist, das eigene Handeln in der Arbeit zu reflektieren, die fachliche Kompetenz zu stärken und den eigenen Handlungsspielraum zu erweitern. Es kann dabei um Sie in Ihrem beruflichen Umfeld gehen (z. B. Konfliktbewältigung, Psychohygiene), als auch um Ihre eigene berufliche Tätigkeit (z. B. in Form einer Fallsupervision).

Gerne biete ich KollegInnen aus dem psychosozialen Bereich als auch KollegInnen, die sich in der Ausbildung zum/zur Klinischen Psychologen/in oder Gesundheitspsychologin befinden, Supervision an.

Es besteht die Möglichkeit einer Einzelsupervision oder Gruppensupervision jeweils nach Absprache.

Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG bei Trennung und Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung stellt für eine Familie einen tiefgreifenden Veränderungsprozess dar. Auch wenn Eltern ihre Trennung einvernehmlich gestalten und wichtige Fragen wie Obsorge, Kontaktregelungen und Unterhalt bereits geklärt haben, kann die neue Lebenssituation für Kinder emotional herausfordernd sein.

Gerade für Kinder bedeutet die Trennung der Eltern häufig eine Veränderung vertrauter Lebensbedingungen. Sie müssen sich an neue Alltagsabläufe, unterschiedliche Haushalte und eine veränderte Familiensituation anpassen. Dabei können ganz unterschiedliche Gefühle und Reaktionen auftreten.

Wenn Eltern minderjährige Kinder haben und sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, ist eine Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG verpflichtend.

Als eingetragene Beraterin bin ich berechtigt, die Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG durchzuführen.

Im Mittelpunkt dieser Beratung stehen nicht die rechtlichen Aspekte der Scheidung, sondern die psychosozialen Auswirkungen der Trennung auf die Kinder. Ziel ist es, Eltern dabei zu unterstützen, die Situation aus der Perspektive ihrer Kinder zu verstehen und sie während des Trennungsprozesses möglichst gut zu begleiten und diesen aus der Perspektive Ihrer gemeinsamen Elternschaft zu betrachten.